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Ausfuhrkontrolle

Die Webseite www.ausfuhrkontrolle.info liefert umfassende Informationen zum Thema "Ausfuhrkontrolle". Nützliche Informationen über aktuelle Fragen des Außenwirtschaftsverkehrs sind auf der Webseite des Bundesamts fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA - erhältlich.

Ausfuhrliste

Ausfuhrliste , Quelle: BAFA

Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der zusätzlichen (nur nationalen) Genehmigungspflichten für Dual-Use- und für Rüstungsgüter. Derzeit gilt die 108. Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste.
Die Ausfuhrliste ist in zwei Teile unterteilt.

Teil I

Teil I Abschnitt A und C der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Datenverarbeitungsprogramme (Software) und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV und der EG-Dual-Use-VO gelten.

Abschnitt A

Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

Abschnitt B

Abschnitt B der Ausfuhrliste ist derzeit nicht belegt.

Abschnitt C

Abschnitt C der Ausfuhrliste ist zum Zeitpunkt seiner Erstellung bis auf wenige nationale Nummern identisch mit der aktuellen Fassung des Anhang I der EG-Dual-Use-VO.
Änderungen der EG-Dual-Use-VO werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Nach dieser Veröffentlichung erfolgt die Aktualisierung der nationalen Ausfuhrliste, die dadurch für kurze Zeit im Abschnitt C von der EG-Dual-Use-VO abweichen kann.
Bitte beachten Sie, dass aktuell der Anhang I der EG-Dual-Use-VO in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 gültig ist und aus oben genannten Gründen inhaltlich von der derzeit gültigen Ausfuhrliste abweicht. Innerhalb der Ausfuhrliste betrifft dies den Teil I, Abschnitt C (ohne nationale Nummern) sowie den nichtamtlichen Teil. Einen detaillierten Änderungsüberblick zu Anhang I und Anhang IV entnehmen Sie der EG-Dual-Use-VO.
Der Abschnitt C ist in Kategorien, Gattungen und Kennungen unterteilt. Eine genaue Erläuterung der Nomenklatur befindet sich in den Vorbemerkungen. Hier finden sich auch grundlegende Aussagen bspw. zu Bestandteilen, Technologien und Software.
Einige Güter bedürfen einer Genehmigung für das Verbringen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diese Güter sind im Anhang IV der EG-Dual-Use-VO genannt.

Teil II

Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 6a AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.

Einhundertachte Verordung zur Änderung der Ausfuhrliste und Runderlass (pdf 83 KByte) Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 109 Seite 2585 am 28. Juli 2009;
Mit freundlicher Genehmigung der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH

Inhaltsübersicht (pdf 68 KByte)
Anwendung der Ausfuhrliste (pdf 121 KByte)
Abschnitt A: Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (pdf 240 KByte)
Abschnitt C: Gemeinsame Liste der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (pdf 15 KByte)
Kategorie 0 (Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung) (pdf 166 KByte)
Kategorie 1 (Werkstoffe, Chemikalien, Mikroorganismen und Toxine) (pdf 317 KByte)
Kategorie 2 (Werkstoffbearbeitung) (pdf 258 KByte)
Kategorie 3 (Allgemeine Elektronik) (pdf 245 KByte)
Kategorie 4 (Rechner) (pdf 135 KByte)
Kategorie 5 (Teil 1-Telekommunikation) (pdf 140 KByte)
Kategorie 5 (Teil 2-Informationssicherheit) (pdf 128 KByte)
Kategorie 6 (Sensoren und Laser) (pdf 286 KByte)
Kategorie 7 (Luftfahrtelektronik und Navigation) (pdf 175 KByte)
Kategorie 8 (Meeres- und Schiffstechnik) (pdf 144 KByte)
Kategorie 9 (Antriebssysteme, Raumfahrzeuge und zugehörige Ausrüstung) (pdf 200 KByte)
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen (pdf 75 KByte)
Begriffsbestimmungen (pdf 218 KByte)
Überblick über Änderungen im Teil I der Ausfuhrliste (pdf 161 KByte)
Stichwortverzeichnis zu Teil I der Ausfuhrliste (pdf 262 KByte)

USA Restriktionen weltweit

Seit dem Jahr 2007 gehen die USA gegen Verletzungen ihres Export-kontrollrechts immer strikter vor. Davon sind auch mehr ausländische Unternehmen und Personen betroffen, weil das Kontrollrecht der Ver-einigten Staaten auf Transaktionen außerhalb der USA und auf nicht-amerikanische Staatsbürger Anwendung findet. So stehen zurzeit zwei Deutsche vor einem US-Gericht, die auf der Suche nach US-Produkten waren, um sie anschließend in den Iran zu verkaufen.

Die meisten der anliegenden Fälle hängen mit dem Iran zusammen, danach folgen Lieferungen nach China. (NfA, JB)